Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2005 - 8 S 67.05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Einschulung von Kindern in eine nicht zuständige Grundschule; Wohnsitz als Kriterium bezüglich der Zuständigkeit einer Schule
- Judicialis
BbgSchulG § 106 Abs. 4 Satz 3; ; VwGO § 5 Abs. 1 Nr. 1; ; VwGO § 106 Abs. 1; ; VwGO § 106 Abs. 2 Satz 1; ; VwGO § 106 Abs. 4 Satz 1; ; VwGO § 114; ; VwGO § 123 Abs. 1; ; VwGO § 123 Abs. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 01.06.2005 - 1 L 174.05
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2005 - 8 S 67.05
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2005 - 8 M 43.05
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2005 - 8 M 43.05
Rechtsgrundlage und Voraussetzungen eines elterlichen Anspruchs auf Einschulung …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2005 - 8 S 67.05
OVG 8 S 67.05 OVG 8 M 43.05.
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2008 - 3 S 88.08
Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule
a) Nach der Rechtsprechung des ehedem für das Schulrecht früher zuständigen 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 28. Juli 2005 - OVG 8 S 67.05/OVG 8 M 43.05 - Beschluss vom 11. August 2006 - OVG 8 S 50.06 -, jew. juris; Beschluss vom 18. Oktober 2006 - OVG 8 S 87.06 -) sind bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "aus wichtigem Grund" die gesetzlichen Beispielsfälle des § 106 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 bis Nr. 4 Bbg-SchulG ebenso zu berücksichtigen wie der Umstand, dass durch die Neufassung der Vorschrift im Rahmen des Gesetzes vom 1. Juni 2001 (GVBl. I S. 62) die zunächst den Regelbeispielen beigefügten einschränkenden Attribute ("besondere" Schwierigkeiten, "erhebliche" pädagogische bzw. "gewichtige" soziale Gründe) entfallen sind.Denn bei einem gemeinsamen Schulbesuch von Geschwisterkindern wird sich wegen des einheitlichen Schulweges, der erleichterten Fürsorge des älteren gegenüber dem jüngeren Geschwister und wegen der dann nur erforderlichen Kontakte der Erziehungsberechtigten zu einer Schule oftmals eine Betreuungserleichterung ergeben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juli 2005, a.a.O.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2006 - 8 S 50.06
Anspruch auf Besuch einer nicht örtlich zuständigen Grundschule; Fehlen des …
Die Beschränkung der Beschwerde auf diesen Punkt hat allerdings zur Folge, dass im Beschwerdeverfahren ein wichtiger Grund für die begehrte Gestattung nicht mehr aus dem Umstand hergeleitet werden kann, dass die Geschwister der Antragstellerin die Schule in Feldberg, wenn auch zukünftig in der Sekundarstufe I, besuchen (vgl. zur Frage, inwieweit der gemeinsame Besuch von Geschwisterkindern einen wichtigen - sozialen - Grund im Sinne von § 106 Abs. 4 Satz 3 BbgSchulG darstellen kann, den Beschluss des Senats vom 28. Juli 2005 - OVG 8 S 67.05/8 M 43.05 -, juris).Dem Begehren der Antragstellerin steht nicht entgegen, dass bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Gestattung nach § 106 Abs. 4 Satz 3 BbgSchulG im pflichtgemäßen Ermessen des Antragsgegners steht, das einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle gemäß § 114 VwGO nur eingeschränkt zugänglich ist (Beschluss des Senats vom 28. Juli 2005, a.a.O.).
- VG Frankfurt/Main, 18.07.2019 - 7 L 2073/19
Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung zwischen den Bewerbern um …
Bei gemeinsamem Schulbesuch von Geschwisterkindern wird sich wegen des einheitlichen Schulwegs, der erleichterten Fürsorge des älteren gegenüber dem jüngeren Geschwisterkind und der dann nur erforderlichen Kontakte der Erziehungsberechtigten zu einer Schule in der Regel eine Betreuungserleichterung ergeben (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.07.2005 - OVG 8 S 67.05 -, juris, Rn. 20).
- VG Frankfurt/Main, 10.07.2019 - 7 L 1857/19
Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung zwischen den Bewerbern um …
Bei gemeinsamem Schulbesuch von Geschwisterkindern wird sich wegen des einheitlichen Schulwegs, der erleichterten Fürsorge des älteren gegenüber dem jüngeren Geschwisterkind und der dann nur erforderlichen Kontakte der Erziehungsberechtigten zu einer Schule in der Regel eine Betreuungserleichterung ergeben (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.07.2005 - OVG 8 S 67.05 -, juris, Rn. 20). - VG Frankfurt/Main, 30.07.2019 - 7 L 2182/19
Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung zwischen den Bewerbern um …
Bei gemeinsamem Schulbesuch von Geschwisterkindern wird sich wegen des einheitlichen Schulwegs, der erleichterten Fürsorge des älteren gegenüber dem jüngeren Geschwisterkind und der dann nur erforderlichen Kontakte der Erziehungsberechtigten zu einer Schule in der Regel eine Betreuungserleichterung ergeben (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.07.2005 - OVG 8 S 67.05 -, juris, Rn. 20). - OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2005 - 8 M 43.05
Rechtsgrundlage und Voraussetzungen eines elterlichen Anspruchs auf Einschulung …
OVG 8 S 67.05 OVG 8 M 43.05. - VG Frankfurt/Main, 11.07.2019 - 7 L 1662/19
Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung zwischen den Bewerbern um …
Bei gemeinsamem Schulbesuch von Geschwisterkindern wird sich wegen des einheitlichen Schulwegs, der erleichterten Fürsorge des älteren gegenüber dem jüngeren Geschwisterkind und der dann nur erforderlichen Kontakte der Erziehungsberechtigten zu einer Schule in der Regel eine Betreuungserleichterung ergeben (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.07.2005 - OVG 8 S 67.05 -, juris, Rn. 20). - VG Cottbus, 08.08.2012 - 1 L 247/12
Schulrecht
Der Wegfall der einschränkenden Attribute in der jetzt maßgeblichen Fassung des § 106 Abs. 4 Satz 3 BbgSchulG sowie deren regierungsamtliche Begründung sprechen sowohl für eine weite Auslegung des Begriffs des wichtigen Grundes als auch der gesetzlichen Beispielsfälle (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 28. Juli 2005 - OVG 8 S 67.05/OVG 8 M 43.05 -, juris Rn. 12, und vom 18. Oktober 2006 - OVG 8 S 87.06 -).